bauffy Podcast

KfW 458 Heizungsförderung: BEG-Anpassungen & 28.000 Euro Deckel

Erkenntnisse & Transkript

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Wie viel bleibt vom Zuschuss wirklich übrig?

Nach den Änderungen zum 21.07. sieht das Programm 458 auf dem Papier großzügig aus: 30 % Grundförderung, bis zu 40 % Einkommensbonus, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Marco und Elisabeth gehen die Bausteine der Reihe nach durch – und kommen schnell an den Punkt, der die Rechnung verändert: Die Prozentsätze gelten nicht für die tatsächlichen Kosten, sondern für gedeckelte förderfähige Kosten. Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob der von der Politik erzeugte Zeitdruck überhaupt zur eigenen Immobilie passt und wie sich der Eigenanteil über KfW-Ergänzungskredite finanzieren lässt.

„Ja, da hat die Politik schon wieder ganze Arbeit geleistet. How to complicate Förderung.“
— Elisabeth

Wir erklären:

  • Wer gefördert wird: Welche Eigentümergruppen die KfW 458 als Zuschuss beantragen können.
  • Förderfähige Kosten: Warum beim Einfamilienhaus bei 28.000 Euro Schluss ist, obwohl eine Wärmepumpe eher 40.000 bis 50.000 Euro kostet.
  • Staffelung beim Mehrfamilienhaus: Wie sich die förderfähigen Kosten je Wohneinheit abschichten.
  • Grundförderung und Einkommensbonus: Wer die 30 % Grundförderung bekommt und warum der Einkommensbonus an sehr niedrige Grenzen geknüpft ist.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Wofür die 16 % gedacht sind und ab wann sie halbjährlich sinken.
  • Tempo oder Gesamtbetrachtung: Wann eine funktionierende Heizung die günstigere Entscheidung bleibt.

Die zentralen Erkenntnisse

  • Der Deckel entscheidet, nicht der Angebotspreis: Die Prozentsätze werden auf die maximal förderfähigen Kosten angewendet, beim Einfamilienhaus also auf 28.000 Euro. Aus 30 % Grundförderung auf eine Wärmepumpe für 40.000 Euro werden dadurch nicht 12.000, sondern 8.400 Euro – Elisabeth nennt das eine doppelte Absenkung.
  • Der Einkommensbonus bleibt für die meisten außer Reichweite: Für die vollen 40 % darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 30.000 Euro nicht überschreiten, mit minderjährigem Kind einmalig 40.000 Euro. Wer Kauf und Sanierung zusammen stemmt, liegt in der Regel deutlich darüber – die Förderung ist eher auf reine Sanierungsvorhaben von Bestandseigentümern zugeschnitten.
  • Der Zeitdruck ab 2027 ersetzt keine Entscheidung: Ab dem 1.2.27 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten parallel, ab 1.8.28 entfällt der Bonus ganz. Trotzdem bleiben bei einer Wärmepumpe für 40.000 Euro und nur der Grundförderung 32.000 Euro Eigenkosten – läuft die alte Heizung noch und darf sie nach GEG bleiben, sind Dämmung oder Fenster oft der sinnvollere Schritt.
  • Der Eigenanteil lässt sich zinsgünstig finanzieren – mit einem Haken: KfW-Ergänzungskredite liegen deutlich unter den 5 bis 7 Prozent für Privatkredite und decken den Bereich unterhalb der Mindestsumme klassischer Baufinanzierungen ab, die erst ab 50.000 bis 75.000 Euro beginnt. Beantragen kann sie aber nur, wer bereits im Grundbuch steht – weshalb die Anschlussfinanzierung der praktikablere Anlass ist.

Das folgende Transkript wurde zur besseren Verständlichkeit redaktionell gekürzt und bearbeitet.

Zinsupdate: Swap auf Jahreshoch

Marco: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge beim bauffy Podcast. Mein Name ist Marco und heute sprechen wir über KfW 458, besser bekannt als die Heizungsförderung. Bevor wir das tun, wie gewohnt erst mal: Hallo Eli.

Elisabeth: Hallo Marco.

Marco: Lass uns wie immer starten mit der Lage an der Zinsfront, dem Swap. Wir sind jetzt wieder am Dienstag unterwegs, morgen geht die Folge raus. Es geht wieder weit nach oben. Vielleicht reißen wir sogar noch die 3,30 – 3,28, wenn ich hier gerade auf das Chart schaue. Wie sieht es denn bei den Banken aus? Letzte Woche war die Bewegung ja teilweise antizyklisch, manche Banken sind runtergegangen. Lässt sich das denn halten?

Elisabeth: Mir schwant schon Böses. Ein paar Sparkassen und Volksbanken aus dem Norden haben schon angefangen zu erhöhen. Ich gehe stark davon aus: Wenn sich das jetzt halten sollte, dass auch die großen – ING, Commerzbank – wieder nach oben ziehen werden, nachdem wir ja leichte Erniedrigungen hatten. Sodass wir wieder in eine Stresssituation kommen für alle, die die Kondition sichern müssen, und das dann relativ schnell wieder eingereicht werden muss. Und es ist wirklich schade, weil es ein extrem hohes Niveau ist, auf dem wir uns aktuell befinden.

Marco: … und es scheint noch weiter nach oben zu gehen. Oder es ist zumindest zu befürchten.

Elisabeth: Ich sage es mal so: Nicht mehr viel ist drin, aber wir sind leider auch schon wieder auf einem Allzeithoch im Jahr 2026. Wir haben die Marke gerissen. Das letzte Mal so hoch war es Mitte Mai, da waren wir bei einer 3,22, 3,23. Und jetzt sind wir wirklich schon in Richtung einer 3,30 unterwegs. Das tut weh.

Warum KfW 458 und wer gefördert wird

Marco: Gut, was da zu tun ist, haben wir mehrmals aufbereitet. An der Stelle der gewohnte Hinweis auf unsere Folgen „Wenn Zinsen steigen“ – einmal in 15, einmal in 45 Minuten. Hört da gerne rein, da haben wir das ausführlich besprochen. Lass uns überschwenken zur Heizungsförderung. Warum machen wir das heute? Wir hatten vor ein paar Wochen das Thema KfW „Jung kauft Alt“ besprochen. Die Folge ist ganz gut angekommen. Dementsprechend haben wir gesagt: Diese Woche gehen wir noch etwas detaillierter in das Thema Heizungsförderung und ganz konkret in das Programm 458, weil es da am 21.07. auch Änderungen gab. Wir wollen heute kurz besprechen: Wer wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und was kann gefördert werden? Vielleicht starten wir ganz simpel: Eli, wer wird denn mit dem Programm gefördert?

Elisabeth: Privatpersonen, die eine energetische Heizung kaufen. Und das wird dann mit einem Zuschuss gefördert.

Marco: Privatpersonen bedeutet in dem Fall: Eigentümer von entweder Einfamilienhäusern und Wohnungen oder auch von Mehrfamilienhäusern. Da gibt es dann auch die erste Abschichtung in puncto, wie viel förderfähige Kosten gefördert werden. Kannst du uns da einmal durchleiten?

Förderfähige Kosten und die Staffelung beim Mehrfamilienhaus

Elisabeth: Genau. Bei Eigentümern von Einfamilienhäusern sind das jetzt nach der neuen Regelung maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten. Das bedeutet: Wenn ich Kosten habe, die das übersteigen – und das sehe ich eigentlich bei jeder Wärmepumpe, die eingebaut wird –, kann ich jetzt nur diese 28.000 Euro zurückbekommen. Das ist eine erste Einschränkung.

Marco: Wo liegt man da bei Wärmepumpen – für alle, die sich nicht täglich mit dem Thema beschäftigen?

Elisabeth: Das kommt natürlich darauf an, aber ich hätte jetzt schon gesagt: Man ist da eher in Richtung der 40.000 bis 50.000 Euro. Also nördlich der …

Marco: … 28.000 Euro.

Elisabeth: Genau. Und bei Mehrfamilienhäusern, wo die Kosten auch noch mal größer sind, gibt es auch da wieder eine weitere Abschichtung: Die erste Wohneinheit bekommt 28.000 Euro gefördert, von der zweiten bis zur sechsten sind es dann 15.000 Euro und ab der siebten Einheit dann nur noch 8.000 Euro.

Marco: Sprich, da steckt eine Staffelung dahinter. Eine Wohneinheit – kannst du kurz erläutern, was das bedeutet?

Elisabeth: Wenn wir uns ein Mehrfamilienhaus beispielsweise mit vier Parteien anschauen, dann wäre eine Wohnung davon eine Wohneinheit.

Grundförderung: 30 % für jeden Antragsberechtigten

Marco: Wir haben hier auch – ihr werdet es jetzt noch nicht sehen, aber wir werden es verlinken und auf jeden Fall auch auf unsere Seite dazu – ein sehr schönes Schaubild von der KfW vor uns liegen, wo die Förderung im Detail erklärt wird. Denn spätestens jetzt beim zweiten Aspekt, wie hoch die Förderung ist, wird es einen Ticken komplizierter als das, was wir gerade beschrieben haben. Um kurz einzuleiten und dann gerne an dich zu übergeben: 30 % Grundförderung, 40 % maximaler Einkommensbonus und dann noch das schöne Wort Klimageschwindigkeitsbonus.

„Ja, da hat die Politik schon wieder ganze Arbeit geleistet. How to complicate Förderung.“

Marco: Fangen wir mit dem Einfachen an.

Elisabeth: Das ist wirklich einfach, wie es der Name schon sagt: Von den förderberechtigten Kosten werden grundsätzlich für jeden 30 % gefördert. Das heißt, wenn wir bei unserem Wärmepumpenbeispiel bleiben, würde man von diesen 40.000 Euro 12.000 Euro für die Wärmepumpe gefördert bekommen.

Marco: Das sind dann 30 % Grundförderung.

Einkommensbonus: hohe Prozente, niedrige Grenzen

Elisabeth: Dann kommt der Einkommensbonus, weil die KfW beziehungsweise die Politik ja auf Einkommensboni steht. Und damit den auch wirklich keiner bekommt, machen wir die Einkommensgrenzen auch super niedrig – weil es ja genau diese Einkommensgruppen sind, die sich dann auch so eine Wärmepumpe leisten können.

Marco: Das ist auch nur für selbstnutzende Eigentümer. Da sprechen wir jetzt nicht übers Mehrfamilienhaus.

Elisabeth: Genau. Und wenn ich dann mal schaue: Wenn ich einen Bonus von 40 % bekomme, also mit dem Grundförderbetrag zusammen 70 % der Kosten gefördert bekommen würde, darf mein zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro nicht überschreiten. Das zu versteuernde Einkommen steht ja im Einkommensteuerbescheid auf Seite 2 und ist geringer als das Bruttoeinkommen. Und wenn ich dann noch das Glück habe, ein oder zwei Kinder zu haben, dann könnte es sein, dass ich noch mal 10.000 Euro obendrauf bekomme, weil ein minderjähriges Kind bei mir im Haushalt lebt.

Marco: Das ist dann einmalig. Das ist nicht je Kind, wie man es ja in anderen Förderungen auch teilweise kennt, sondern ein einfacher Zuschlag.

Elisabeth: Das heißt, ich würde dann für die 40 % mit einem Kind bei 40.000 Euro landen. Das ist schon ein extrem niedriges Einkommen. Wenn man so eine Heizungsförderung mit einem Hauskauf beantragt, muss man sich das erst mal leisten können. Und da sieht man auch, dass diese Förderung mehr auf reine Sanierungsmaßnahmen ausgelegt ist, weil diese Einkommensgrenzen bei einem Hauskauf vollkommen utopisch sind. Und wenn es dann weitergeht – die 30 % gibt es bei 40.000 und die 10 % bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen –, wird es auch schon übersichtlich.

„Das bedeutet, dass meiner Meinung nach dieser große Anteil, also das größte Stück vom Kuchen, eigentlich nur für eine sehr, sehr kleine Gruppe zu haben ist.“

Marco: Genau. Sprich, das ist dann auch ganz wichtig: Jeder, der über 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt, hat keinen Anspruch auf diesen Einkommensbonus, weil er über der Grenze liegt. Und …

Elisabeth: … für die, die mit Kind …

Marco: Mit Kind läge das dann bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hier vielleicht noch kurz die Frage: Sprechen wir hier über das zu versteuernde Haushaltseinkommen? Ich nehme an, ja?

Elisabeth: Ja.

Klimageschwindigkeitsbonus und der übersehene Sternchenverweis

Marco: Genau, und dann haben wir noch den Klimageschwindigkeitsbonus, der on top kommt. Das sind 16 %, aber auch der hat hier einen Sternchenverweis.

Elisabeth: Wie alles auf diesem Dokument.

Marco: Auch der gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Und ich lese das jetzt hier mal ganz plump vor: die ihre alte, funktionstüchtige fossile Heizung frühzeitig austauschen. Halbjährliche Absenkung ab dem 1.2.27 um 4 %. Bei Antragstellung ab dem 1.8.28 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt. Das ist relativ simpel: first come, first served. Für den, für den das relevant ist, ist man im Idealfall möglichst schnell. Ab dem 1.2.27 sind das dann noch maximal 12 % und dann wird es halbjährlich immer weniger, weil man zu langsam ist. Und dann kommt man in Summe maximal auf 80 % Zuschuss in der Förderung. Sprich, wenn ich das jetzt mit dem Taschenrechner überschlage und wir beim …

Elisabeth: Ich muss noch mal einen Einsatz … Wir haben einen Sternchenverweis übersehen. Auch noch mal eine weitere Einschränkung: dass der Zuschuss auf Basis der maximal förderfähigen Kosten berechnet wird. Das heißt, es ist nicht mehr die Grundlage, wie viel diese Wärmepumpe – also die 40.000 – kostet, sondern wir müssten beispielsweise für die 30 % Grundförderung dann maximal nur 8.400 Euro ansetzen, weil der Zuschuss …

Marco: … wir maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten haben.

Elisabeth: Ja, das heißt, sie haben es doppelt niedriger gemacht.

Schleichendes Auslaufen ab 2027

Marco: Und by the way auch eine halbjährliche Absenkung ab dem 1.2.27 um 750 Euro. Ende 2030 liegen die förderfähigen Kosten bei 22.000 Euro.

Elisabeth: Das hat wirklich eine extrem politische Handschrift von Katharina Reiche. Weil ganz klar gesagt wird: Okay, wir wollen diese Heizungsförderung jetzt nicht abrupt auslaufen lassen. Das war ja ein Stück weit das, was die meisten Energieberater, mit denen ich gesprochen habe, erwartet haben. Sondern die machen das jetzt taktisch, strategisch – wahrscheinlich auch, weil die Wahlen bald in ein paar Bundesländern anstehen – und lassen das ganz schleichend auslaufen, bis sie es dann komplett abschaffen können.

Zeitdruck oder Gesamtbetrachtung

Marco: Ich meine, das war ein Stück weit Wahlversprechen der Union, das Thema Heizung. Deswegen ist das politisch gar nicht wirklich überraschend. Der Punkt ist nur der – ganz praktisch, was ich jetzt für mich mitnehmen würde: Alle Käuferinnen, Käufer und Eigentümer sollten möglichst schnell sein.

Elisabeth: Jein. Ich bin auch kein Fan davon: Ich habe jetzt sehr viele Bauvorhaben, beziehungsweise eher Sanierungsvorhaben, auf dem Tisch, wo wir vielleicht noch eine funktionierende Heizung haben. Und wenn ich zwar einen Zuschuss bekomme, aber nur die Grundförderung habe, würde ich 8.400 Euro Zuschuss bekommen. Mich kostet so eine Wärmepumpe 40.000 Euro, dann sind das immer noch 32.000 Euro, die ich an Kosten habe. Und wenn ich eine Heizung habe, die noch zehn Jahre hält und die ich nach GEG, also gesetzlich, auch noch zehn Jahre drin lassen darf, dann würde ich die alte Heizung immer drin lassen, weil ich damit kostengünstiger unterwegs bin.

„Wenn bestehende Systeme funktionieren und bis zur nächsten Anschlussfinanzierung auch noch funktionsfähig sind, kann man den Anschlussfinanzierungszeitpunkt nutzen, um dann beispielsweise im nächsten Schritt eine Wärmepumpe zu verbauen.“

Marco: Das ist natürlich ein ganz wichtiger, interessanter Blickwinkel. Jemand, der sich nicht mit dem Thema beschäftigt, mag jetzt draufgucken und denken: Oh shit, ich muss schnell sein – ohne die Frage zu stellen, die du gerade aufgemacht hast: Ist es denn überhaupt notwendig?

Elisabeth: Genau, es ist in der Gesamtschau sinnig. Und deswegen finde ich diese Masche, dass man das stückweise erniedrigt, ein bisschen schade, weil dann genau dieses Gefühl bei Menschen erzeugt wird, die sich nicht damit auskennen: Oh, ich muss jetzt ganz schnell eine Wärmepumpe einbauen. Deswegen sollte man das abseits davon entscheiden, weil die Förderhöhen leider wirklich immer niedriger werden. Und wir müssen ja nicht unbedingt eine Wärmepumpe machen. Wenn wir uns angucken, was gefördert werden kann, sind es neben der Wärmepumpe solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungstechniken – also eigentlich alles, was in dem Topf drin ist, was die 65 % CO2-freie Heizung ein Stück weit ermöglicht.

„Nur ist ein Stück weit der Punkt, dass ich fossile Heizungen per se nicht verteufeln würde, wenn sie wirklich noch funktionsfähig sind. Da muss man einfach den Blick ein Stück weit ändern, ein bisschen praktischer werden.“

Elisabeth: Das ist dann vielleicht für diejenigen, die sagen, dass eine Öl- oder Gasheizung Teufelszeug ist, nicht schön zu hören. Aber man sieht auch an den Preisen, wie sich die Wärmepumpenpreise entwickelt haben, dass das extrem teuer geworden ist. Da muss man sich wirklich zweimal überlegen, ob man das macht oder nicht, weil ich auch wieder eine politische Unsicherheit in den nächsten Jahren auf uns zukommen sehe. Wer sagt denn, dass wir nicht in ein paar Jahren wieder ein anderes Heizungssystem haben, das dann unbedingt state of the art ist? Deswegen ist es wirklich für Hauseigentümer und auch Eigentümergemeinschaften aktuell eine sehr, sehr herausfordernde politische Lage.

Dämmung, Fenster und die Grenzen der Wärmepumpe

Marco: Und es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, das Haus energetisch auf Vordermann zu bringen, Beispiel Fenster.

Elisabeth: Absolut. Dämmung. Also so eine Dachdämmung, eine Geschossdeckendämmung, eine Kellerdeckendämmung – das sind alles Sachen, die sind super. Wenn ich mir das Haus von meinen Eltern anschaue: Das ist so ein 60er-Jahre-Reihenhaus. Da haben wir die Fenster neu gemacht und auch die Dämmung wurde neu gemacht. Und da haben wir immer noch eine Gasheizung, die bald ihre Halbwertszeit erreichen wird. Aber obwohl es gepasst hätte, haben wir sie trotzdem drin gelassen, weil die Heizkosten jetzt schon so niedrig beziehungsweise niedriger sind, dass sich eine Wärmepumpe in dem Schritt gar nicht gelohnt hätte. Deswegen muss man da wirklich schauen: Macht das wirklich Sinn?

Marco: Sprich, wenn ich dich richtig verstehe und jemand schaut sich das Programm an – oder generell auch das Thema: Baue ich mir eine neue Heizung ein? –, wäre dein Tipp, erst mal einen Schritt zurückzugehen, die Immobilie ganzheitlich zu betrachten und zu fragen: Was macht für mich energetisch in einem längeren Zeithorizont Sinn, und zwar nicht isoliert auf das Programm betrachtet? Wenn man dann zu dem Schluss kommt: Hier, eine Wärmepumpe macht für mich Sinn – dann sind das die Gegebenheiten und dann macht es auch durchaus Sinn, schnell zu sein. Es gibt aber auch die valide Alternative zu sagen: Vielleicht ist es jetzt gerade gar nicht der Heizungstausch, sondern ich konzentriere mich auf andere Themen.

Ergänzungskredite und der Eigentümer-Haken

Elisabeth: Das würde ich trennen: Wir haben jetzt viel über Menschen gesprochen, die wirklich gerade Kauf und Sanierung zusammen begleiten lassen. Da kann es manchmal sinnig sein, die Heizung erst mal Heizung sein zu lassen. Wenn wir über eine andere Gruppe sprechen, die ich in meiner Arbeit weniger auf dem Tisch habe, die aber genauso eine Berechtigung hat – die ganzen bestehenden Eigentümer, die ihr Haus entweder gerade am Abbezahlen sind oder vielleicht auch schon abbezahlt haben –, die stehen ja auch vor einer Herausforderung: Vielleicht muss ich gewisse Sachen machen. Und irgendwann hat auch eine Heizung ihre 30 Jahre erreicht und muss ausgetauscht werden. Da gibt es gute Möglichkeiten: Wenn der Tag gekommen ist, an dem man so eine neue Heizung einbaut, und man hat das nötige Kleingeld nicht – so ein kleiner Kredit von 30.000, 40.000 Euro macht keinem Spaß –, kann man das mittlerweile auch über einen KfW-Kredit machen. Der nennt sich Ergänzungskredit, das ist die Nummer 359. Den kann man aufnehmen, wenn man mit dem zu versteuernden Einkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. So eine Familie mit Kiddies kann dann nämlich auch einen Zinssatz von 2,25 Prozent bekommen, wo es sich wirklich lohnen kann, das über die Hausbank zu kombinieren.

Marco: Sprich, es gibt auch noch andere Stellschrauben selbst innerhalb der KfW, die man in Bewegung setzen kann.

Elisabeth: Ja, deswegen habe ich das ausdrücklich gesagt: nur für Menschen, die schon Eigentümer sind. Denn der große Fehler, den die Bundesregierung meiner Meinung nach bei diesem Darlehen gemacht hat, das echt toll ist: Du kannst es wirklich nur beantragen, wenn du Eigentümer bist. Und die Finanzierung mit der Sanierung macht man ja meistens vor dem Notartermin. Die Beantragung kann erst ab Eintragung ins Grundbuch stattfinden, und das erfolgt ja immer Monate später. Das ist die große Herausforderung für mich jetzt in der Baufinanzierung: wenn jemand gerade kauft und gleichzeitig saniert, diesen Ergänzungskredit mit dazuzunehmen, weil er eher auf bestehende Eigentümer ausgelegt ist.

Anschlussfinanzierung als natürlicher Zeitpunkt

Elisabeth: Für alle, die sich in der Anschlussfinanzierung befinden – und da wird eine große Welle auf uns zukommen, weil aufgrund der Zinsentwicklung jetzt alle wirklich bis zum letzten Tag warten –, kann das echt eine coole Sache sein: dass man sich bei der Anschlussfinanzierung anschaut, muss ich vielleicht was machen? Und da kann man dann auch wirklich kostengünstige KfW-Darlehen aufnehmen, um sich ein Stück weit die Kosten zu senken.

Marco: Das ist jetzt eine Verständnisfrage: Wenn ich Eigentümer bin – sprich, wir sprechen nicht über den Fall Kauf plus Sanierung, sondern der Eigentümer will die Heizung tauschen –, kann der die Heizungsförderung 458 in Anspruch nehmen? Lässt sich das dann auch mit der 358 kombinieren?

Elisabeth: Ja, tatsächlich wurde diese 358, der Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit, deswegen ins Leben gerufen: um bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen – wie beispielsweise Fenster oder eine Heizung – finanzieren zu können. Weil auch die Bundesregierung gemerkt hat: Es hat nicht jeder das nötige Kleingeld auf dem Bankkonto, um so etwas mal aus der Tasche zu schütteln. Und bei den Bankpartnern fängt so eine Baufinanzierung erst ab 50.000, 75.000 Euro an, und dann gibt es ein Delta. Die Privatkredite mit 5 bis 7 Prozent sind extrem teuer. Und das ist dieser Mittelweg, wo die Bundesregierung gesagt hat, da wollen sie was für schaffen – finde ich auch super. Das Problem ist: Es wird halt nicht so oft genutzt, weil man Eigentümer sein muss, um ihn in Anspruch zu nehmen. Und da kommt es bei der Beantragung, wenn man gerade etwas neu kauft, zu einem Zeitplanthema, weil eine Bank auch nicht zweimal einen Antrag bearbeiten wird. Die machen das einmalig, und sie können das auch nicht im Voraus schon pro forma bearbeiten. Aber diese Nummer 358 wird jetzt bei der Anschlussfinanzierung super spannend werden für alle die, die dann auch Bedarf haben.

Marco: Sehr interessant. Und ich meine, ist ja dann mit 2,25 …

Elisabeth: … in der längsten Laufzeit …

Marco: … attraktive Konditionen, die es generell auch überlegenswert machen, diese Heizung nicht aus Eigenkapital zu finanzieren.

Elisabeth: Genau. Diese attraktiven Konditionen sind halt wirklich für Menschen mit einem gewissen Einkommen, wobei 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen okay ist. Und tatsächlich ist da auch ein Kind gar nicht nötig – das habe ich gerade noch mal nachgeschaut. Da ist wirklich nur das zu versteuernde Einkommen wichtig. Und für alle die, die vermieten oder dieses Einkommen nicht mitbringen, gibt es dann den 359. Und da liegt der Zinssatz in der längsten Laufzeit bei einer 4,19, was, wenn wir uns in den Blick rufen, dass wir bei einem Privatkredit zwischen 5 und 7 Prozent liegen, ja immer noch super ist.

Praxistipp: Energieberater und zertifizierte Gutachter

Marco: Hast du dazu noch weitere Anmerkungen oder Tipps?

Elisabeth: Wenn ihr mit Menschen über diese Heizungsthematiken sprecht, sollte das im besten Falle wirklich ein Bauingenieur oder ein Energieberater sein, der einen solchen Hintergrund hat – das hatte ich ja schon öfter gesagt. Und wenn ihr beispielsweise auch einen Gutachter fragt, dann muss das wirklich ein zertifizierter Gutachter sein, der euch das schriftlich gibt.

„Bitte gebt kein Geld aus für Menschen, die einfach nur durchs Haus laufen, irgendwie dreimal an die Wand klopfen und euch dann sagen: Hier kann vielleicht das was sein, oder macht das mal.“

Elisabeth: Weil einfach diese Gesamtbetrachtung so wichtig ist. Und deswegen würde ich mir einen guten Energieberater suchen, das checken lassen, mir ein Konzept aufstellen lassen. Und dann kann ich nämlich auch sagen: Welche Maßnahmen sind vielleicht in den nächsten 15 Jahren und langfristig nötig, wenn ich ein Bestandsgebäude habe? Und dann kann ich das mit meinem Finanzierungsberater besprechen: wie man zu welchen Zeitpunkten diese Fördermittel in Anspruch nimmt. Und das können im besten Falle die Anschlussfinanzierungszeitpunkte sein. Das ist ein optimaler Zeitpunkt, weil man da noch mal ein bisschen was draufsatteln kann auf das Darlehen, wenn nötig. Und dann kann man das sehr gut und sehr leicht strukturieren.

Fazit und Ausblick

Marco: Sehr gut. Ich würde sagen, machen wir einen Haken dran. Durchaus praktische Tipps, die sich hoffentlich jeder von euch heute mitnehmen kann, insbesondere die, für die das Thema relevant ist oder wird. Lasst uns gerne einen Kommentar da. Es gibt ja noch ein paar KfW-Förderungen – vielleicht machen wir daraus eine ganze Serie.

Elisabeth: Ändert sich ja auch gefühlt täglich.

Marco: Genau. Wenn es keine Programme mehr gibt, dann werden sie geändert. Da haben wir ein Serienformat geschaffen, würde ich sagen. Und ja, danke euch fürs Zuhören, hat Spaß gemacht. Heute eine etwas kürzere Folge, beziehungsweise eine halbe Stunde – so kurz ist es gar nicht, hat sich aber kurz angefühlt. Ich würde sagen: bis bald und macht’s gut.

Elisabeth: Ciao, ciao.

Die zentralen Erkenntnisse

  • Der Deckel entscheidet, nicht der Angebotspreis: Die Prozentsätze werden auf die maximal förderfähigen Kosten angewendet, beim Einfamilienhaus also auf 28.000 Euro. Aus 30 % Grundförderung auf eine Wärmepumpe für 40.000 Euro werden dadurch nicht 12.000, sondern 8.400 Euro – Elisabeth nennt das eine doppelte Absenkung.
  • Der Einkommensbonus bleibt für die meisten außer Reichweite: Für die vollen 40 % darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 30.000 Euro nicht überschreiten, mit minderjährigem Kind einmalig 40.000 Euro. Wer Kauf und Sanierung zusammen stemmt, liegt in der Regel deutlich darüber – die Förderung ist eher auf reine Sanierungsvorhaben von Bestandseigentümern zugeschnitten.
  • Der Zeitdruck ab 2027 ersetzt keine Entscheidung: Ab dem 1.2.27 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten parallel, ab 1.8.28 entfällt der Bonus ganz. Trotzdem bleiben bei einer Wärmepumpe für 40.000 Euro und nur der Grundförderung 32.000 Euro Eigenkosten – läuft die alte Heizung noch und darf sie nach GEG bleiben, sind Dämmung oder Fenster oft der sinnvollere Schritt.
  • Der Eigenanteil lässt sich zinsgünstig finanzieren – mit einem Haken: KfW-Ergänzungskredite liegen deutlich unter den 5 bis 7 Prozent für Privatkredite und decken den Bereich unterhalb der Mindestsumme klassischer Baufinanzierungen ab, die erst ab 50.000 bis 75.000 Euro beginnt. Beantragen kann sie aber nur, wer bereits im Grundbuch steht – weshalb die Anschlussfinanzierung der praktikablere Anlass ist.

Das folgende Transkript wurde zur besseren Verständlichkeit redaktionell gekürzt und bearbeitet.

Zinsupdate: Swap auf Jahreshoch

Marco: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge beim bauffy Podcast. Mein Name ist Marco und heute sprechen wir über KfW 458, besser bekannt als die Heizungsförderung. Bevor wir das tun, wie gewohnt erst mal: Hallo Eli.

Elisabeth: Hallo Marco.

Marco: Lass uns wie immer starten mit der Lage an der Zinsfront, dem Swap. Wir sind jetzt wieder am Dienstag unterwegs, morgen geht die Folge raus. Es geht wieder weit nach oben. Vielleicht reißen wir sogar noch die 3,30 – 3,28, wenn ich hier gerade auf das Chart schaue. Wie sieht es denn bei den Banken aus? Letzte Woche war die Bewegung ja teilweise antizyklisch, manche Banken sind runtergegangen. Lässt sich das denn halten?

Elisabeth: Mir schwant schon Böses. Ein paar Sparkassen und Volksbanken aus dem Norden haben schon angefangen zu erhöhen. Ich gehe stark davon aus: Wenn sich das jetzt halten sollte, dass auch die großen – ING, Commerzbank – wieder nach oben ziehen werden, nachdem wir ja leichte Erniedrigungen hatten. Sodass wir wieder in eine Stresssituation kommen für alle, die die Kondition sichern müssen, und das dann relativ schnell wieder eingereicht werden muss. Und es ist wirklich schade, weil es ein extrem hohes Niveau ist, auf dem wir uns aktuell befinden.

Marco: … und es scheint noch weiter nach oben zu gehen. Oder es ist zumindest zu befürchten.

Elisabeth: Ich sage es mal so: Nicht mehr viel ist drin, aber wir sind leider auch schon wieder auf einem Allzeithoch im Jahr 2026. Wir haben die Marke gerissen. Das letzte Mal so hoch war es Mitte Mai, da waren wir bei einer 3,22, 3,23. Und jetzt sind wir wirklich schon in Richtung einer 3,30 unterwegs. Das tut weh.

Warum KfW 458 und wer gefördert wird

Marco: Gut, was da zu tun ist, haben wir mehrmals aufbereitet. An der Stelle der gewohnte Hinweis auf unsere Folgen „Wenn Zinsen steigen“ – einmal in 15, einmal in 45 Minuten. Hört da gerne rein, da haben wir das ausführlich besprochen. Lass uns überschwenken zur Heizungsförderung. Warum machen wir das heute? Wir hatten vor ein paar Wochen das Thema KfW „Jung kauft Alt“ besprochen. Die Folge ist ganz gut angekommen. Dementsprechend haben wir gesagt: Diese Woche gehen wir noch etwas detaillierter in das Thema Heizungsförderung und ganz konkret in das Programm 458, weil es da am 21.07. auch Änderungen gab. Wir wollen heute kurz besprechen: Wer wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und was kann gefördert werden? Vielleicht starten wir ganz simpel: Eli, wer wird denn mit dem Programm gefördert?

Elisabeth: Privatpersonen, die eine energetische Heizung kaufen. Und das wird dann mit einem Zuschuss gefördert.

Marco: Privatpersonen bedeutet in dem Fall: Eigentümer von entweder Einfamilienhäusern und Wohnungen oder auch von Mehrfamilienhäusern. Da gibt es dann auch die erste Abschichtung in puncto, wie viel förderfähige Kosten gefördert werden. Kannst du uns da einmal durchleiten?

Förderfähige Kosten und die Staffelung beim Mehrfamilienhaus

Elisabeth: Genau. Bei Eigentümern von Einfamilienhäusern sind das jetzt nach der neuen Regelung maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten. Das bedeutet: Wenn ich Kosten habe, die das übersteigen – und das sehe ich eigentlich bei jeder Wärmepumpe, die eingebaut wird –, kann ich jetzt nur diese 28.000 Euro zurückbekommen. Das ist eine erste Einschränkung.

Marco: Wo liegt man da bei Wärmepumpen – für alle, die sich nicht täglich mit dem Thema beschäftigen?

Elisabeth: Das kommt natürlich darauf an, aber ich hätte jetzt schon gesagt: Man ist da eher in Richtung der 40.000 bis 50.000 Euro. Also nördlich der …

Marco: … 28.000 Euro.

Elisabeth: Genau. Und bei Mehrfamilienhäusern, wo die Kosten auch noch mal größer sind, gibt es auch da wieder eine weitere Abschichtung: Die erste Wohneinheit bekommt 28.000 Euro gefördert, von der zweiten bis zur sechsten sind es dann 15.000 Euro und ab der siebten Einheit dann nur noch 8.000 Euro.

Marco: Sprich, da steckt eine Staffelung dahinter. Eine Wohneinheit – kannst du kurz erläutern, was das bedeutet?

Elisabeth: Wenn wir uns ein Mehrfamilienhaus beispielsweise mit vier Parteien anschauen, dann wäre eine Wohnung davon eine Wohneinheit.

Grundförderung: 30 % für jeden Antragsberechtigten

Marco: Wir haben hier auch – ihr werdet es jetzt noch nicht sehen, aber wir werden es verlinken und auf jeden Fall auch auf unsere Seite dazu – ein sehr schönes Schaubild von der KfW vor uns liegen, wo die Förderung im Detail erklärt wird. Denn spätestens jetzt beim zweiten Aspekt, wie hoch die Förderung ist, wird es einen Ticken komplizierter als das, was wir gerade beschrieben haben. Um kurz einzuleiten und dann gerne an dich zu übergeben: 30 % Grundförderung, 40 % maximaler Einkommensbonus und dann noch das schöne Wort Klimageschwindigkeitsbonus.

„Ja, da hat die Politik schon wieder ganze Arbeit geleistet. How to complicate Förderung.“

Marco: Fangen wir mit dem Einfachen an.

Elisabeth: Das ist wirklich einfach, wie es der Name schon sagt: Von den förderberechtigten Kosten werden grundsätzlich für jeden 30 % gefördert. Das heißt, wenn wir bei unserem Wärmepumpenbeispiel bleiben, würde man von diesen 40.000 Euro 12.000 Euro für die Wärmepumpe gefördert bekommen.

Marco: Das sind dann 30 % Grundförderung.

Einkommensbonus: hohe Prozente, niedrige Grenzen

Elisabeth: Dann kommt der Einkommensbonus, weil die KfW beziehungsweise die Politik ja auf Einkommensboni steht. Und damit den auch wirklich keiner bekommt, machen wir die Einkommensgrenzen auch super niedrig – weil es ja genau diese Einkommensgruppen sind, die sich dann auch so eine Wärmepumpe leisten können.

Marco: Das ist auch nur für selbstnutzende Eigentümer. Da sprechen wir jetzt nicht übers Mehrfamilienhaus.

Elisabeth: Genau. Und wenn ich dann mal schaue: Wenn ich einen Bonus von 40 % bekomme, also mit dem Grundförderbetrag zusammen 70 % der Kosten gefördert bekommen würde, darf mein zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro nicht überschreiten. Das zu versteuernde Einkommen steht ja im Einkommensteuerbescheid auf Seite 2 und ist geringer als das Bruttoeinkommen. Und wenn ich dann noch das Glück habe, ein oder zwei Kinder zu haben, dann könnte es sein, dass ich noch mal 10.000 Euro obendrauf bekomme, weil ein minderjähriges Kind bei mir im Haushalt lebt.

Marco: Das ist dann einmalig. Das ist nicht je Kind, wie man es ja in anderen Förderungen auch teilweise kennt, sondern ein einfacher Zuschlag.

Elisabeth: Das heißt, ich würde dann für die 40 % mit einem Kind bei 40.000 Euro landen. Das ist schon ein extrem niedriges Einkommen. Wenn man so eine Heizungsförderung mit einem Hauskauf beantragt, muss man sich das erst mal leisten können. Und da sieht man auch, dass diese Förderung mehr auf reine Sanierungsmaßnahmen ausgelegt ist, weil diese Einkommensgrenzen bei einem Hauskauf vollkommen utopisch sind. Und wenn es dann weitergeht – die 30 % gibt es bei 40.000 und die 10 % bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen –, wird es auch schon übersichtlich.

„Das bedeutet, dass meiner Meinung nach dieser große Anteil, also das größte Stück vom Kuchen, eigentlich nur für eine sehr, sehr kleine Gruppe zu haben ist.“

Marco: Genau. Sprich, das ist dann auch ganz wichtig: Jeder, der über 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt, hat keinen Anspruch auf diesen Einkommensbonus, weil er über der Grenze liegt. Und …

Elisabeth: … für die, die mit Kind …

Marco: Mit Kind läge das dann bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hier vielleicht noch kurz die Frage: Sprechen wir hier über das zu versteuernde Haushaltseinkommen? Ich nehme an, ja?

Elisabeth: Ja.

Klimageschwindigkeitsbonus und der übersehene Sternchenverweis

Marco: Genau, und dann haben wir noch den Klimageschwindigkeitsbonus, der on top kommt. Das sind 16 %, aber auch der hat hier einen Sternchenverweis.

Elisabeth: Wie alles auf diesem Dokument.

Marco: Auch der gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Und ich lese das jetzt hier mal ganz plump vor: die ihre alte, funktionstüchtige fossile Heizung frühzeitig austauschen. Halbjährliche Absenkung ab dem 1.2.27 um 4 %. Bei Antragstellung ab dem 1.8.28 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt. Das ist relativ simpel: first come, first served. Für den, für den das relevant ist, ist man im Idealfall möglichst schnell. Ab dem 1.2.27 sind das dann noch maximal 12 % und dann wird es halbjährlich immer weniger, weil man zu langsam ist. Und dann kommt man in Summe maximal auf 80 % Zuschuss in der Förderung. Sprich, wenn ich das jetzt mit dem Taschenrechner überschlage und wir beim …

Elisabeth: Ich muss noch mal einen Einsatz … Wir haben einen Sternchenverweis übersehen. Auch noch mal eine weitere Einschränkung: dass der Zuschuss auf Basis der maximal förderfähigen Kosten berechnet wird. Das heißt, es ist nicht mehr die Grundlage, wie viel diese Wärmepumpe – also die 40.000 – kostet, sondern wir müssten beispielsweise für die 30 % Grundförderung dann maximal nur 8.400 Euro ansetzen, weil der Zuschuss …

Marco: … wir maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten haben.

Elisabeth: Ja, das heißt, sie haben es doppelt niedriger gemacht.

Schleichendes Auslaufen ab 2027

Marco: Und by the way auch eine halbjährliche Absenkung ab dem 1.2.27 um 750 Euro. Ende 2030 liegen die förderfähigen Kosten bei 22.000 Euro.

Elisabeth: Das hat wirklich eine extrem politische Handschrift von Katharina Reiche. Weil ganz klar gesagt wird: Okay, wir wollen diese Heizungsförderung jetzt nicht abrupt auslaufen lassen. Das war ja ein Stück weit das, was die meisten Energieberater, mit denen ich gesprochen habe, erwartet haben. Sondern die machen das jetzt taktisch, strategisch – wahrscheinlich auch, weil die Wahlen bald in ein paar Bundesländern anstehen – und lassen das ganz schleichend auslaufen, bis sie es dann komplett abschaffen können.

Zeitdruck oder Gesamtbetrachtung

Marco: Ich meine, das war ein Stück weit Wahlversprechen der Union, das Thema Heizung. Deswegen ist das politisch gar nicht wirklich überraschend. Der Punkt ist nur der – ganz praktisch, was ich jetzt für mich mitnehmen würde: Alle Käuferinnen, Käufer und Eigentümer sollten möglichst schnell sein.

Elisabeth: Jein. Ich bin auch kein Fan davon: Ich habe jetzt sehr viele Bauvorhaben, beziehungsweise eher Sanierungsvorhaben, auf dem Tisch, wo wir vielleicht noch eine funktionierende Heizung haben. Und wenn ich zwar einen Zuschuss bekomme, aber nur die Grundförderung habe, würde ich 8.400 Euro Zuschuss bekommen. Mich kostet so eine Wärmepumpe 40.000 Euro, dann sind das immer noch 32.000 Euro, die ich an Kosten habe. Und wenn ich eine Heizung habe, die noch zehn Jahre hält und die ich nach GEG, also gesetzlich, auch noch zehn Jahre drin lassen darf, dann würde ich die alte Heizung immer drin lassen, weil ich damit kostengünstiger unterwegs bin.

„Wenn bestehende Systeme funktionieren und bis zur nächsten Anschlussfinanzierung auch noch funktionsfähig sind, kann man den Anschlussfinanzierungszeitpunkt nutzen, um dann beispielsweise im nächsten Schritt eine Wärmepumpe zu verbauen.“

Marco: Das ist natürlich ein ganz wichtiger, interessanter Blickwinkel. Jemand, der sich nicht mit dem Thema beschäftigt, mag jetzt draufgucken und denken: Oh shit, ich muss schnell sein – ohne die Frage zu stellen, die du gerade aufgemacht hast: Ist es denn überhaupt notwendig?

Elisabeth: Genau, es ist in der Gesamtschau sinnig. Und deswegen finde ich diese Masche, dass man das stückweise erniedrigt, ein bisschen schade, weil dann genau dieses Gefühl bei Menschen erzeugt wird, die sich nicht damit auskennen: Oh, ich muss jetzt ganz schnell eine Wärmepumpe einbauen. Deswegen sollte man das abseits davon entscheiden, weil die Förderhöhen leider wirklich immer niedriger werden. Und wir müssen ja nicht unbedingt eine Wärmepumpe machen. Wenn wir uns angucken, was gefördert werden kann, sind es neben der Wärmepumpe solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungstechniken – also eigentlich alles, was in dem Topf drin ist, was die 65 % CO2-freie Heizung ein Stück weit ermöglicht.

„Nur ist ein Stück weit der Punkt, dass ich fossile Heizungen per se nicht verteufeln würde, wenn sie wirklich noch funktionsfähig sind. Da muss man einfach den Blick ein Stück weit ändern, ein bisschen praktischer werden.“

Elisabeth: Das ist dann vielleicht für diejenigen, die sagen, dass eine Öl- oder Gasheizung Teufelszeug ist, nicht schön zu hören. Aber man sieht auch an den Preisen, wie sich die Wärmepumpenpreise entwickelt haben, dass das extrem teuer geworden ist. Da muss man sich wirklich zweimal überlegen, ob man das macht oder nicht, weil ich auch wieder eine politische Unsicherheit in den nächsten Jahren auf uns zukommen sehe. Wer sagt denn, dass wir nicht in ein paar Jahren wieder ein anderes Heizungssystem haben, das dann unbedingt state of the art ist? Deswegen ist es wirklich für Hauseigentümer und auch Eigentümergemeinschaften aktuell eine sehr, sehr herausfordernde politische Lage.

Dämmung, Fenster und die Grenzen der Wärmepumpe

Marco: Und es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, das Haus energetisch auf Vordermann zu bringen, Beispiel Fenster.

Elisabeth: Absolut. Dämmung. Also so eine Dachdämmung, eine Geschossdeckendämmung, eine Kellerdeckendämmung – das sind alles Sachen, die sind super. Wenn ich mir das Haus von meinen Eltern anschaue: Das ist so ein 60er-Jahre-Reihenhaus. Da haben wir die Fenster neu gemacht und auch die Dämmung wurde neu gemacht. Und da haben wir immer noch eine Gasheizung, die bald ihre Halbwertszeit erreichen wird. Aber obwohl es gepasst hätte, haben wir sie trotzdem drin gelassen, weil die Heizkosten jetzt schon so niedrig beziehungsweise niedriger sind, dass sich eine Wärmepumpe in dem Schritt gar nicht gelohnt hätte. Deswegen muss man da wirklich schauen: Macht das wirklich Sinn?

Marco: Sprich, wenn ich dich richtig verstehe und jemand schaut sich das Programm an – oder generell auch das Thema: Baue ich mir eine neue Heizung ein? –, wäre dein Tipp, erst mal einen Schritt zurückzugehen, die Immobilie ganzheitlich zu betrachten und zu fragen: Was macht für mich energetisch in einem längeren Zeithorizont Sinn, und zwar nicht isoliert auf das Programm betrachtet? Wenn man dann zu dem Schluss kommt: Hier, eine Wärmepumpe macht für mich Sinn – dann sind das die Gegebenheiten und dann macht es auch durchaus Sinn, schnell zu sein. Es gibt aber auch die valide Alternative zu sagen: Vielleicht ist es jetzt gerade gar nicht der Heizungstausch, sondern ich konzentriere mich auf andere Themen.

Ergänzungskredite und der Eigentümer-Haken

Elisabeth: Das würde ich trennen: Wir haben jetzt viel über Menschen gesprochen, die wirklich gerade Kauf und Sanierung zusammen begleiten lassen. Da kann es manchmal sinnig sein, die Heizung erst mal Heizung sein zu lassen. Wenn wir über eine andere Gruppe sprechen, die ich in meiner Arbeit weniger auf dem Tisch habe, die aber genauso eine Berechtigung hat – die ganzen bestehenden Eigentümer, die ihr Haus entweder gerade am Abbezahlen sind oder vielleicht auch schon abbezahlt haben –, die stehen ja auch vor einer Herausforderung: Vielleicht muss ich gewisse Sachen machen. Und irgendwann hat auch eine Heizung ihre 30 Jahre erreicht und muss ausgetauscht werden. Da gibt es gute Möglichkeiten: Wenn der Tag gekommen ist, an dem man so eine neue Heizung einbaut, und man hat das nötige Kleingeld nicht – so ein kleiner Kredit von 30.000, 40.000 Euro macht keinem Spaß –, kann man das mittlerweile auch über einen KfW-Kredit machen. Der nennt sich Ergänzungskredit, das ist die Nummer 359. Den kann man aufnehmen, wenn man mit dem zu versteuernden Einkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. So eine Familie mit Kiddies kann dann nämlich auch einen Zinssatz von 2,25 Prozent bekommen, wo es sich wirklich lohnen kann, das über die Hausbank zu kombinieren.

Marco: Sprich, es gibt auch noch andere Stellschrauben selbst innerhalb der KfW, die man in Bewegung setzen kann.

Elisabeth: Ja, deswegen habe ich das ausdrücklich gesagt: nur für Menschen, die schon Eigentümer sind. Denn der große Fehler, den die Bundesregierung meiner Meinung nach bei diesem Darlehen gemacht hat, das echt toll ist: Du kannst es wirklich nur beantragen, wenn du Eigentümer bist. Und die Finanzierung mit der Sanierung macht man ja meistens vor dem Notartermin. Die Beantragung kann erst ab Eintragung ins Grundbuch stattfinden, und das erfolgt ja immer Monate später. Das ist die große Herausforderung für mich jetzt in der Baufinanzierung: wenn jemand gerade kauft und gleichzeitig saniert, diesen Ergänzungskredit mit dazuzunehmen, weil er eher auf bestehende Eigentümer ausgelegt ist.

Anschlussfinanzierung als natürlicher Zeitpunkt

Elisabeth: Für alle, die sich in der Anschlussfinanzierung befinden – und da wird eine große Welle auf uns zukommen, weil aufgrund der Zinsentwicklung jetzt alle wirklich bis zum letzten Tag warten –, kann das echt eine coole Sache sein: dass man sich bei der Anschlussfinanzierung anschaut, muss ich vielleicht was machen? Und da kann man dann auch wirklich kostengünstige KfW-Darlehen aufnehmen, um sich ein Stück weit die Kosten zu senken.

Marco: Das ist jetzt eine Verständnisfrage: Wenn ich Eigentümer bin – sprich, wir sprechen nicht über den Fall Kauf plus Sanierung, sondern der Eigentümer will die Heizung tauschen –, kann der die Heizungsförderung 458 in Anspruch nehmen? Lässt sich das dann auch mit der 358 kombinieren?

Elisabeth: Ja, tatsächlich wurde diese 358, der Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit, deswegen ins Leben gerufen: um bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen – wie beispielsweise Fenster oder eine Heizung – finanzieren zu können. Weil auch die Bundesregierung gemerkt hat: Es hat nicht jeder das nötige Kleingeld auf dem Bankkonto, um so etwas mal aus der Tasche zu schütteln. Und bei den Bankpartnern fängt so eine Baufinanzierung erst ab 50.000, 75.000 Euro an, und dann gibt es ein Delta. Die Privatkredite mit 5 bis 7 Prozent sind extrem teuer. Und das ist dieser Mittelweg, wo die Bundesregierung gesagt hat, da wollen sie was für schaffen – finde ich auch super. Das Problem ist: Es wird halt nicht so oft genutzt, weil man Eigentümer sein muss, um ihn in Anspruch zu nehmen. Und da kommt es bei der Beantragung, wenn man gerade etwas neu kauft, zu einem Zeitplanthema, weil eine Bank auch nicht zweimal einen Antrag bearbeiten wird. Die machen das einmalig, und sie können das auch nicht im Voraus schon pro forma bearbeiten. Aber diese Nummer 358 wird jetzt bei der Anschlussfinanzierung super spannend werden für alle die, die dann auch Bedarf haben.

Marco: Sehr interessant. Und ich meine, ist ja dann mit 2,25 …

Elisabeth: … in der längsten Laufzeit …

Marco: … attraktive Konditionen, die es generell auch überlegenswert machen, diese Heizung nicht aus Eigenkapital zu finanzieren.

Elisabeth: Genau. Diese attraktiven Konditionen sind halt wirklich für Menschen mit einem gewissen Einkommen, wobei 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen okay ist. Und tatsächlich ist da auch ein Kind gar nicht nötig – das habe ich gerade noch mal nachgeschaut. Da ist wirklich nur das zu versteuernde Einkommen wichtig. Und für alle die, die vermieten oder dieses Einkommen nicht mitbringen, gibt es dann den 359. Und da liegt der Zinssatz in der längsten Laufzeit bei einer 4,19, was, wenn wir uns in den Blick rufen, dass wir bei einem Privatkredit zwischen 5 und 7 Prozent liegen, ja immer noch super ist.

Praxistipp: Energieberater und zertifizierte Gutachter

Marco: Hast du dazu noch weitere Anmerkungen oder Tipps?

Elisabeth: Wenn ihr mit Menschen über diese Heizungsthematiken sprecht, sollte das im besten Falle wirklich ein Bauingenieur oder ein Energieberater sein, der einen solchen Hintergrund hat – das hatte ich ja schon öfter gesagt. Und wenn ihr beispielsweise auch einen Gutachter fragt, dann muss das wirklich ein zertifizierter Gutachter sein, der euch das schriftlich gibt.

„Bitte gebt kein Geld aus für Menschen, die einfach nur durchs Haus laufen, irgendwie dreimal an die Wand klopfen und euch dann sagen: Hier kann vielleicht das was sein, oder macht das mal.“

Elisabeth: Weil einfach diese Gesamtbetrachtung so wichtig ist. Und deswegen würde ich mir einen guten Energieberater suchen, das checken lassen, mir ein Konzept aufstellen lassen. Und dann kann ich nämlich auch sagen: Welche Maßnahmen sind vielleicht in den nächsten 15 Jahren und langfristig nötig, wenn ich ein Bestandsgebäude habe? Und dann kann ich das mit meinem Finanzierungsberater besprechen: wie man zu welchen Zeitpunkten diese Fördermittel in Anspruch nimmt. Und das können im besten Falle die Anschlussfinanzierungszeitpunkte sein. Das ist ein optimaler Zeitpunkt, weil man da noch mal ein bisschen was draufsatteln kann auf das Darlehen, wenn nötig. Und dann kann man das sehr gut und sehr leicht strukturieren.

Fazit und Ausblick

Marco: Sehr gut. Ich würde sagen, machen wir einen Haken dran. Durchaus praktische Tipps, die sich hoffentlich jeder von euch heute mitnehmen kann, insbesondere die, für die das Thema relevant ist oder wird. Lasst uns gerne einen Kommentar da. Es gibt ja noch ein paar KfW-Förderungen – vielleicht machen wir daraus eine ganze Serie.

Elisabeth: Ändert sich ja auch gefühlt täglich.

Marco: Genau. Wenn es keine Programme mehr gibt, dann werden sie geändert. Da haben wir ein Serienformat geschaffen, würde ich sagen. Und ja, danke euch fürs Zuhören, hat Spaß gemacht. Heute eine etwas kürzere Folge, beziehungsweise eine halbe Stunde – so kurz ist es gar nicht, hat sich aber kurz angefühlt. Ich würde sagen: bis bald und macht’s gut.

Elisabeth: Ciao, ciao.

FAQ

Privatpersonen als Eigentümer – von Einfamilienhäusern, Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Beim Einfamilienhaus maximal 28.000 Euro. Beim Mehrfamilienhaus gestaffelt nach Wohneinheiten: 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten Einheit.

Weil die Prozentsätze nicht auf die tatsächlichen Kosten angewendet werden, sondern auf die maximal förderfähigen Kosten. Bei einer Wärmepumpe für 40.000 Euro ergeben 30 % Grundförderung deshalb nicht 12.000 Euro, sondern 8.400 Euro.

Nur selbstnutzende Eigentümer. Für den vollen Bonus von 40 % darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 30.000 Euro nicht überschreiten; bis 40.000 Euro sind es 30 %, bis 50.000 Euro 10 %. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich die Grenze einmalig um 10.000 Euro nach oben – nicht je Kind. Oberhalb von 50.000 Euro beziehungsweise 60.000 Euro mit Kind besteht kein Anspruch.

Ein Aufschlag von 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte, funktionstüchtige fossile Heizung frühzeitig austauschen. Ab dem 1.2.27 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, liegt also zunächst noch bei maximal 12 %. Ab Antragstellung zum 1.8.28 wird er nicht mehr gewährt.

Beides. Ab dem 1.2.27 werden zusätzlich die maximal förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro abgesenkt. Ende 2030 liegen sie bei 22.000 Euro.

Nach Elisabeths Einschätzung nicht pauschal. Läuft die vorhandene Heizung noch und darf sie nach GEG noch zehn Jahre bleiben, ist sie oft die günstigere Lösung – bei einer Wärmepumpe für 40.000 Euro und nur der Grundförderung verbleiben 32.000 Euro Eigenkosten. Sinnvoller ist es, die Immobilie zuerst ganzheitlich zu betrachten. Kommt man dabei zu dem Schluss, dass der Tausch ansteht, spricht die sinkende Förderung für Tempo.

Im Gespräch genannt werden neue Fenster sowie Dach-, Geschossdecken- und Kellerdeckendämmung. Am Beispiel eines Reihenhauses aus den 60er Jahren beschreibt Elisabeth, dass die Heizkosten nach diesen Maßnahmen so weit gesunken waren, dass sich eine Wärmepumpe im nächsten Schritt nicht gelohnt hätte.

Einen Bauingenieur oder Energieberater mit entsprechendem Hintergrund; bei Gutachten einen zertifizierten Gutachter, der das Ergebnis schriftlich gibt. Ziel ist ein Konzept, das die nötigen Maßnahmen über einen längeren Zeitraum abbildet und anschließend mit dem Finanzierungsberater auf Zeitpunkte und Fördermittel abgestimmt werden kann.

Über die Autoren

Elisabeth Beck geb. Dick ist Gründerin und Geschäftsführerin von bauffy. Sie begleitet Privat- und Firmenkunden in komplexen Finanzierungsfragen und entwickelt Lösungen, die strukturiert, langfristig tragfähig und auf die individuelle Situation abgestimmt sind. Ihr Hintergrund in Finanzdienstleistungen und Wirtschaftsrecht prägt ihren analytischen Blick auf Finanzierung als Teil einer übergeordneten Vermögens- und Lebensplanung.

Marco Beck ist Host des bauffy Podcasts. Er bringt seine Erfahrung aus der Entwicklung und Vermarktung komplexer Geschäftsmodelle ein und führt durch die Gespräche mit einem klaren Blick für Struktur und Entscheidungslogik. So werden auch anspruchsvolle Finanzierungsthemen verständlich eingeordnet und für fundierte Entscheidungen nutzbar.

Gern prüfen wir gemeinsam, wie sich die Inhalte dieser Folge auf Ihre persönliche Situation übertragen lassen.

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