Sorry, no results.
Please try another keyword
- ISB-Update und § 35c EStGZwei Förderthemen in einer Folge. Zuerst das Update zur ISB-Förderung in Rheinland-Pfalz: Zum 25.08. sind die Zinssätze um 0,25 Prozentpunkte gestiegen, die Anfangstilgung wurde im gleichen Zug abgesenkt. Danach § 35c Einkommensteuergesetz – eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Immobilien, die im Förderhimmel meist untergeht. Marco und Elisabeth klären Funktionsweise, begünstigte Maßnahmen, Voraussetzungen und den praktischen Ablauf. „Es müssen alle aufpassen, die der Meinung sind, dass sie zu viel Steuern zahlen.“ — ElisabethISB-Zinsanpassung zum 25.08.: Was sich bei Zinssatz und Anfangstilgung geändert hat und warum die Rate trotzdem gleich bleibt. § 35c EStG im Grundprinzip: Wie 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent wirken. Ermäßigung statt Abzug: Warum der Betrag von der festgesetzten Steuer abgeht – und wer deshalb kaum profitiert. Begünstigte Maßnahmen: Welche Sanierungsschritte unter § 35c fallen und wie sich Maßnahmen getrennt zuordnen lassen. Energieberater ja oder nein: Warum beim § 35c in der Regel eine Fachunternehmerbescheinigung reicht. Voraussetzungen und Timing: Gebäudealter, Eigennutzung, Rechnung, Zahlung – und das Risiko, den Weg durch eine BAFA-Beantragung zu verbauen.Einstieg: Zwei Förderthemen in einer Folge Marco: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge beim bauffy Podcast. Mein Name ist Marco, und heute widmen wir uns wieder einem unserer Lieblingsthemen, nämlich dem Thema Förderungen. Zum einen gibt es ein wichtiges Update bei der ISB-Förderung in Rheinland-Pfalz. Und zum anderen wollen wir uns ein neues Thema anschauen, das bisher noch nicht vorgekommen ist: den Paragraphen 35c des Einkommensteuergesetzes. Was da dahintersteckt, ist super spannend – bleibt dran. Bevor wir das tun, wie immer erst mal: Hallo, Eli. Elisabeth: Hallo, Marco. Marktlage: Swap auf Jahreshoch Marco: Lass uns noch einen Schritt zurückgehen und wie immer mit der Lage starten. Der Swap: Wenn man sich das Chart heute, Montagabend, anschaut – 3,35 –, dann ahnt man Böses. Trump, Putin, Iran tun alles ihr Übriges. So wirkt es. Also geht es weiter nach oben. Die 3,30 wurde jetzt auch durchbrochen, und es geht sogar relativ zapfig direkt weiter. „Wenn man sich das Chart heute, Montagabend, anschaut – 3,35 –, dann ahnt man Böses.“ Elisabeth: Ja, absolutes Allzeithoch, nochmals von diesem Jahr erreicht. Beim letzten Mal musste ich schon ganz schön lange zurückgehen, wann wir zuletzt so hohe Zinsen hatten. Das war tatsächlich zum teuersten Zeitpunkt 2023. Marco: Ja, 3,48, Oktober. Elisabeth: Deswegen sagte ich ja: Wir sind auf gutem Wege. Ich hoffe, das werden wir nicht reißen. Aber nach den zapfigen Erhöhungen von mehr oder minder allen Partnern ruht der See erst mal still. Ich glaube, dass jetzt einfach abgewartet wird, wie sich das entwickelt. Aber sollte der Swap da bleiben, wo er ist, gehe ich davon aus, dass wir nochmal eine kleinere Erhöhung sehen werden. Es ist aber schon auf so einem hohen Stand – das tut einfach weh. „Es ist aber schon auf so einem hohen Stand – das tut einfach weh.“ Ausblick auf das Jahresendgeschäft Marco: Denkst du, die Banken stoppen jetzt? Elisabeth: Davon gehe ich nicht aus. Aber es ist jetzt eine sehr spannende Zeit. Die Sommerferien sind mehr oder minder bald in allen Bundesländern zu Ende. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass es Ende September, Oktober, November – bevor die Banken Anfang Dezember ihr Geschäft und die Bücher schließen, um alle gleichzeitig in den Weihnachtsurlaub zu gehen – nochmal sehr intensiv wird, weil da bei den Banken auch noch die Volumina reingeholt werden, die irgendwo fehlen. Und davon kann man über viele Aktionen profitieren. Wenn sich zu diesem Zeitpunkt die Refinanzierung wieder beruhigen sollte, dann sehe ich sehr tolle Monate auf uns zukommen. Wenn sich das zuspitzen sollte, dann wird das natürlich ein ganz schön zapfiges Jahresende. Marco: Da hofft man fast auf politische Eingriffe zu den Mid-Terms, die die Situation auf ganz höchstem Level vielleicht in eine positive Richtung schubsen könnten. Aber jetzt bewegen wir uns, glaube ich, im großen Raum der Spekulation. Werden wir nicht tun. Was in solchen Phasen wichtig ist, wisst ihr alle. Ansonsten schaut nochmal in unsere „Zinsen steigen“-Folgen rein, die kurze und die lange. Ich würde sagen, an der Stelle kann man bei der Lage einen Haken dran machen und ins Thema starten. ISB-Update: Zinsanpassung zum 25.08. Marco: Wir fangen an mit dem Update zur ISB-Förderung. Wir hatten dazu auch schon eine ausführliche Folge zur ISB-Förderung in Rheinland-Pfalz gemacht. Und da hatten wir schon festgestellt, dass es sich hier um eine eher strukturelle Förderung handelt – anders als zum Beispiel bei der WIBank in Hessen – und dass der zentrale Vorteil eben nicht in der monatlichen Ratenentlastung liegt. Da gab es jetzt ein Update zum 25.08. Magst du uns kurz abholen, was sich geändert hat und was das bedeutet? Elisabeth: Anders als die WIBank, die gefühlt alle fünf Jahre mal auf die Zinsveränderung reagiert, tut das die ISB sehr häufig: alle sechs Monate, manchmal auch kürzer. Und aufgrund der Entwicklung ganz deutlich nach oben sind die Zinssätze um 0,25 Prozent sehr zapfig nach oben angepasst worden. Wir waren vorab bei einer 30-jährigen Zinsfestschreibung bei 3,55 und sind jetzt bei 3,8 Prozent. Das macht im Geldbeutel der Förderberechtigten im Jahr 4.750 Euro aus, auf die zehn Jahre gerechnet. Oder eigentlich muss man es bei der ISB ja fast auf die 30 Jahre rechnen. Da habe ich noch zu gut gerechnet. Was die Anpassung kostet Marco: Werfen wir den Rechenschieber nochmal an. Elisabeth: Sind wir bei Mehrkosten von 14.250 Euro. Marco: Auf welche Darlehenssumme war das gerechnet? Elisabeth: 190.000, wenn wir da die Höchstsumme bekommen. Ich finde, das ist keine Förderung mehr. Das ist genauso wie der KfW-Zinssatz beim 124er, dem Wohneigentumsprogramm – die 100.000, die jeder in Deutschland bekommt. Die nimmt fast keiner in Anspruch, weil der Zinssatz so schlecht ist. Hier ist es genauso: Mit diesen 3,8 Prozent kann ich es auch gerade bleiben lassen. Weil sie auch gemerkt haben, dass die Rate sonst komplett ausartet, haben sie im gleichen Zuge die Tilgung um 0,25 Prozent gesenkt. Das heißt, wir sind jetzt nicht mehr bei einer anfänglichen Tilgung von 1,8 Prozent, sondern von 1,55 – sodass sich in der Rate nichts ändert. Es wird nicht pro Monat teurer. Die ISB bekommt halt nur mehr Zins. „Mit diesen 3,8 Prozent kann ich es auch gerade bleiben lassen.“ Marco: Das ist ja dann nicht nur eine Förderung, die eher strukturell wirkt, sondern auch eine strukturelle Anpassung der Bank. Elisabeth: Das ist noch der Wermutstropfen. Wenn sie das nicht gemacht hätten, wäre ich da wirklich auf die Barrikaden gegangen. Ich muss sagen: Ich habe jetzt noch zum alten Zinssatz zwei Familien, die die ISB-Förderung in Anspruch genommen haben. Es waren beides Neubauvorhaben, wo wir auch genug Zeit haben. Die Förderstellen sind im Vergleich zu Hessen ein Traum. Die waren wirklich super schnell und sehr hilfreich. Aber die Zeit, bis das bei der ISB durch ist, ist schon hart. Was von der ISB-Förderung bleibt Marco: Ändert sich aus deiner Sicht dadurch grundsätzlich etwas an dem Programm? Elisabeth: Es wird wahrscheinlich immer noch nur sehr ausgewählt bedient, weil es vom Zinssatz noch schlechter ist. Der einzige Vorteil ist, dass es nachrangig ist und wie Eigenkapital wirkt. Dann wird die Bankfinanzierung günstiger. Für Familien, die sich den Traum erfüllen wollen und das auch nur dadurch können, ist das natürlich ein großer Vorteil. Marco: Darüber hinaus schwierig. Ich glaube, das ist in Kurzform auch ziemlich genau das Fazit, das wir in der längeren Folge hatten. Ich glaube, an der Stelle können wir auch beim Update den Haken dran machen. Es ist relativ straightforward, was geändert wurde beziehungsweise was jetzt neu ist. Es ist leider auch keine Ankündigung in dem Sinne, sondern schon mit Stichtag in Kraft getreten. Für jeden, der sich für das Thema ISB-Förderung im Detail interessiert: gerne einmal in die spezielle Folge dazu reinhören. Verlinken wir wie gewohnt in den Shownotes. § 35c EStG: Grundprinzip der Steuerermäßigung Marco: Gut, dann Schwenk von ISB zu Paragraph 35c – reimt sich sogar ein bisschen –, Einkommensteuergesetz. Klingt jetzt natürlich super trocken. Das ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Magst du uns zum Start einmal grob umreißen, worum es sich da handelt? Wir sprechen hier nicht über ein, ich nenne es mal in Anführungszeichen, klassisches Förderprogramm von der KfW, der BAFA – auch immer ein Stichwort –, vom Land oder der Landesbank, sondern über eine Steuerermäßigung. Elisabeth: Genau, es müssen alle aufpassen, die der Meinung sind, dass sie zu viel Steuern zahlen. Marco: Prinzipiell jeder. Ich glaube, so war es aber nicht gemeint. Elisabeth: Genau, also diesen Paragrafen kann man nutzen. Das ist eine Anlage, die man in seiner Steuererklärung mit aufnimmt. Bei einer selbstgenutzten Immobilie kann man bis zu 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abziehen lassen. Das geht nicht sofort, das geht in drei Schritten. Das heißt, diese 20 Prozent werden auf drei Jahre aufgeteilt: Das erste Jahr ist das Jahr des Abschlusses der Maßnahme, dann das Folgejahr und das zweite Folgejahr. Das bedeutet, der Höchstbetrag liegt dort bei 40.000 Euro. Wenn man dann die 20 Prozent umrechnet, heißt das: Man kann bis zu 200.000 Euro an energetischen Maßnahmen über diese Steuerermäßigung laufen lassen. Marco: Sprich, wie du gerade schon gesagt hast: Wenn die Maßnahmen 200.000 Euro kosten, dann wären 20 Prozent davon 40.000 Euro, die man quasi von seiner Einkommensteuer abziehen kann – und das dann aufgeteilt auf drei Jahre. Wir sprechen hier nicht über eine Förderung, sondern wirklich über eine Steuerermäßigung, die dann auch erst mit einem gewissen Zeitverzug für denjenigen wirksam wird. „Wir sprechen hier nicht über eine Förderung, sondern wirklich über eine Steuerermäßigung, die dann auch erst mit einem gewissen Zeitverzug für denjenigen wirksam wird.“ Elisabeth: Wir haben dann den Fördersatz von 7 Prozent im ersten, 7 Prozent im zweiten und 6 Prozent im dritten Jahr. Marco: Was dann in Summe die 20 Prozent ergibt – und eben die Höchstbeträge von entsprechend 14.000, 14.000 und 12.000 Euro im ersten, zweiten und dritten Jahr, in Summe dann die 40.000. Ermäßigung statt Abzug: Wer tatsächlich profitiert Elisabeth: Und was der Clou für mich ist, ist die Steuerermäßigung. Das bedeutet: Wenn ich beispielsweise Werbungskosten, Zinsen oder Abschreibung geltend mache, wenn ich eine Kapitalanlage habe, dann senken die mein zu versteuerndes Einkommen, ich habe dadurch einen geringeren Steuersatz und zahle dann geringere Steuern. Hier ist es dagegen so, dass in der Einkommensteuer nach Abzug von allen Werbungskosten ein gewisser Steuersatz festgelegt ist. Und dann kommt da beispielsweise eine Steuer von 30.000 Euro raus, die ich zu zahlen habe – und von diesen 30.000 Euro geht dann diese Ermäßigung ab. Das heißt, in dem Beispiel: Ich habe 200.000 Euro energetisch saniert, was gar nicht so unwahrscheinlich ist, wenn ich mir heutzutage im Rhein-Main-Gebiet eine Immobilie anlache – oder allgemein in Deutschland. Und dann kann ich von diesen 30.000 Euro wirklich 14.000 abziehen und habe nur noch eine Einkommensteuer von 16.000 Euro, die ich zu zahlen habe. Marco: Was dann in der Praxis natürlich im besten Fall in einer Steuerrückzahlung mündet. Das ist dann quasi die praktische Konsequenz. Vielleicht noch kurz eine Notiz zum Thema: Wenn die Maßnahmen 200.000 Euro kosten, dann sind wir ja sehr schön auf den Höchstbeträgen unterwegs. Bei allem, was teurer ist, gilt dann auch nur der Höchstbetrag. Jede günstigere Maßnahme muss man dann quasi separat berechnen, mit dem Fördersatz von 7, 7 und 6 Prozent in Jahr eins, zwei und drei. Elisabeth: Ja, und man kann wirklich Material- und Lohnkosten ansetzen. Also es gilt wirklich die komplette Rechnung. Und ich finde das schon extrem gut für Gutverdiener. Denn wenn ich zum Beispiel nur 10.000 Euro an Steuern zahle und diese energetische Sanierung mache, dann könnte ich die Beträge ja gar nicht nutzen, weil es nicht verrechnet wird. Es wird auch nicht mitgenommen, sondern ich bekomme wirklich nur das erstattet beziehungsweise ermäßigt, was ich da noch an Steuer zahlen müsste. „Und ich finde das schon extrem gut für Gutverdiener.“ Begünstigte Maßnahmen und getrennte Zuordnung Marco: Sprich, durchaus ein attraktives Gestaltungselement für jemanden, der viel Einkommensteuer bezahlt und eine selbstgenutzte Immobilie besitzt. Das Ganze natürlich mit dem Vorteil – auch das sollte man nicht unterschlagen –, dass man seine Immobilie auch energetisch auf das nächste Level hebt und sozusagen für die Zukunft ready macht. Das ist auch ein Anreiz und dementsprechend nicht nur attraktiv, sondern auch legitim. Lass uns doch einen Schritt weitergehen und kurz einmal durchgehen, was überhaupt begünstigte Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang. Elisabeth: Also alles, was mit Wärmedämmung zu tun hat, sowohl von Wänden als auch von Dachflächen oder Geschossdecken. Als zweiten Teil die Erneuerung der Fenster und Außentüren, dann die Erneuerung oder auch der Einbau einer Lüftungsanlage und auch die Erneuerung der Heizungsanlage. Und das sind mal so die Hauptpunkte, die sich auch sehr mit der BAFA-Förderung beispielsweise gleichen oder auch mit der KfW-Heizungsförderung. Und das bedeutet, dass man da auch ein sehr breites Segment hat, woraus man dann auch eine Entscheidung treffen muss: Gehe ich jetzt über den 35c, oder mache ich das mit einer Zuschussvariante oder mit dem zinsverbilligten Darlehen? Weil man immer nur eins davon nutzen kann. Wichtig ist: Man kann das wirklich maßnahmenspezifisch machen. Ich mache dir ein Beispiel: Ich kann mich beispielsweise entscheiden, dass ich die Dämmung, die Fenster und die Haustür über den 35c mache. Und wenn das wirklich mit einzelnen Rechnungen voneinander getrennt ist, die Heizung über die KfW-Förderung, je nachdem, was sich dann einfach besser für mich rechnet. Energieberater: beim § 35c nicht zwingend Marco: Ich glaube, an der Stelle schon mal ein kryptischer Hinweis darauf, dass das natürlich die Frage aufwirft für jeden, der sich das Thema anschaut: Was mache ich denn jetzt? Dazu werden wir nächste Woche eine separate Folge aufnehmen, um genau das einmal zu klären. Wie verhält sich der 35c im Vergleich zu BAFA und KfW? Wie gehe ich vor, um mit der Folge eine Entscheidungshilfe vorzubereiten? Deswegen werden wir da jetzt bewusst auch nicht tiefer einsteigen. Wir bleiben heute bei der Funktionsweise 35c Einkommensteuergesetz. Wir hatten in der Vorbesprechung einen Punkt schon mal angesprochen, nämlich das Thema Energieberater beziehungsweise eben nicht, wie du mir kurz erklärt hast. Das ist, glaube ich, nicht ganz unwichtig in dem Zusammenhang. Elisabeth: Der Vorteil bei dem 35c ist: Ich brauche nicht unbedingt einen Energieberater. Das bedeutet, wenn ich eine Fachunternehmerbescheinigung bekomme, die eigentlich jedes Fachunternehmen ausstellen kann und sollte – man muss dann auch immer vorab anfragen, ob die das soweit machen –, dann reicht das dem Finanzamt in der Regel aus. Marco: Im Vergleich zu BAFA-Maßnahmen … Elisabeth: … die eigentlich ausschließlich über einen Energieberater zu laufen haben. Das kann ich gar nicht selber machen, das muss ich über einen Energieberater machen. Sollte ich aber eine Heizungsförderung doch nicht über diese Variante machen wollen, kann ich bis zu 50 Prozent der Aufwendungen für einen Energieberater auch mit ansetzen – das sind auch Aufwendungen, die ich dort oben mit aufnehmen kann. Marco: Das sind dann wahrscheinlich die Lohnkosten, oder? Lohnkosten sind es nicht, aber Aufwendungen, die da drunterfallen. Also sprich: Es braucht nicht zwingend einen Energieberater, um diesen Mechanismus hier für sich nutzen zu können. Wenn man einen nutzt, profitiert man aber auch mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Gibt es denn darüber hinaus weitere wichtige Punkte oder Voraussetzungen, die man auf dem Schirm haben muss? Gebäudealter und Eigennutzung Elisabeth: Genau, also als Erstes: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Und da ist maßgebend der Beginn der Herstellung. Das bedeutet: Wenn ich ein Gebäude habe – wir sind jetzt in 26 –, mit dessen Bau in 17 angefangen wurde, dann wäre das nicht richtig. Marco: Genau, sprich, man muss mindestens 2016, tendenziell eher 2015 sein. Elisabeth: Genau, das zielt dann wahrscheinlich einfach auch von der Politik darauf ab, dass wirklich auch nur Maßnahmen gemacht werden, die sinnig sind, weil in der Regel Gebäude, die zehn Jahre und jünger sind, so etwas eigentlich nicht brauchen. Marco: Das sollte zumindest auch nicht der Fall sein. Elisabeth: Wir haben ja meistens auch noch in den ersten fünf Jahren Gewährleistung. Aber ja, anderes Thema. Dann ist es wichtig, dass es wirklich nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, also zur Eigennutzung. Sprich, keine … Marco: … Kapitalanleger, die hier noch einen Steuervorteil bekommen. Elisabeth: Ja, es wäre jetzt tatsächlich noch möglich, wenn das Töchterchen die Wohnung unentgeltlich überlassen bekommt, dann wäre das immer noch möglich. Aber es darf halt keine Miete über den Tisch gehen. Marco: Das gilt natürlich auch für Söhnchen. Fachunternehmen, Rechnung und Zahlung Elisabeth: Ja, genau. Und dann das Thema, das ich eben angesprochen habe: dass wir die Durchführung über ein Fachunternehmen haben müssen. Und es gibt eine Mindestanforderung, ähnlich wie bei der BAFA, die gewisse U-Werte vorschreibt, bei den Fenstern etc. pp. Aber darin werden die meisten Fachunternehmen geschult sein. Und dann muss man das einfach mit dem jeweiligen Fachunternehmen dann auch direkt besprechen. Marco: Sprich, man sollte nicht mich zum Erneuern der Fenster beauftragen. Elisabeth: Das wäre nicht zielführend, außer du hast mir eine berufliche Laufbahn unterschlagen. Marco: Nein, die ist nicht nur unterschlagen, die ist schlicht und ergreifend nicht vorhanden. Aber auch da: Wir driften schon wieder ab. Rechnung muss in deutscher Sprache gestellt werden, sehe ich hier. Elisabeth: Ja, genau. Es steht ja auch nur „in deutscher Sprache“ – das heißt ja nicht, wie gut die Sprache sein muss. Marco: Richtig, da können auch ein paar Kommata falsch sein. Und die Zahlung unbar auf das Konto des Leistungserbringers. Elisabeth: Genau. Das ist natürlich für alle Menschen, die gerne mit Freunden, Familie und Verwandten arbeiten – ich werde das S-Wort jetzt nicht sagen –, ein Thema, das dann gegengerechnet werden muss: was sich mehr lohnt. Marco: Richtig. Muss dann in der Gesamtbetrachtung abgewogen werden, als Teaser zur Folge nächste Woche. Kein Ersatz für steuerliche Beratung Elisabeth: Und was natürlich auch immer ganz, ganz wichtig ist: Wir machen hier keine steuerliche Beratung. Grundsätzlich dürfen das nur Steuerberater. Und deswegen auch da ein großer Appell an jeden, der aktuell eine energetische Sanierung macht: Ruft euren Steuerberater an, fragt nach, weil der euch dann schlussendlich das grüne Licht dafür geben wird. „Ruft euren Steuerberater an, fragt nach, weil der euch dann schlussendlich das grüne Licht dafür geben wird.“ Praxisfall: Wie das Thema aufkam Marco: Absolut, extrem wichtiger Hinweis an der Stelle: Wir sind keine Steuerberater. Und ich bin ganz weit weg vom Thema, Eli ist da tiefer drin. Das bringt mich aber vielleicht auch zu der Frage, wie du generell auf dieses Thema gekommen bist. Das ist ja mit Sicherheit nichts, woran man ansonsten so direkt denkt, wenn man an den Förderhimmel beim Thema energetisches Sanieren von Wohnraum denkt. Mir war es völlig unbekannt, und ganz uninteressiert bin ich ja auch nicht. Elisabeth: Ja, das war witzig. Wir haben gerade eine Familie, die schon in der Auszahlung ist. Da hat der Kaufpreis schon länger stattgefunden, es wurde ein Haus gekauft und eine energetische Sanierung gemacht – jetzt keine vollumfängliche, sondern es wurde mit Einzelmaßnahmen gerechnet. Und da hatten wir schon eine gute Ersparnis über die BAFA ermittelt. Und dann hatte sich die Kundin jetzt nochmal bei mir gemeldet. Und wir haben ein bisschen hin und her gerechnet, dass tatsächlich der 35c zu einer höheren Ersparnis führt. Und was mich dann einfach dazu bewegt hat, heute auf dich zuzukommen und zu sagen: Hey, das ist eine Sache, die wir unbedingt mal im Podcast besprechen müssen, weil ich das tatsächlich besonders für Gutverdiener extrem wertvoll finde. Timing-Risiko im Ablauf Marco: Und wir hatten auch da in der Vorbesprechung schon skizziert, dass wir dadurch, dass es sich hier um eine Steuerermäßigung handelt, natürlich nicht primär im Bereich der Energieberater unterwegs sind, sondern im Zweifel wahrscheinlich eher bei etwas, das mir mein Steuerberater vielleicht mal als Tipp geben muss. Ich stelle jetzt aber auch mal die Hypothese in den Raum, dass nicht alle Steuerberater Experten im Bereich der energetischen Sanierung sind. Und dass das eventuell auch mal unten durchfällt. Elisabeth: Vor allen Dingen muss man sich auch einfach den Zeitplan mal anschauen. Denn wenn ich jetzt so ein Haus kaufe und dann die Sanierung mache, dann plane ich das ja schon und habe wahrscheinlich auch einen Energieberater sitzen. Der hat – außer wenn er jetzt ein guter Mensch ist – kein primäres geschäftliches Interesse daran, dass man sich für diesen Weg entscheidet, weil er ja den energetischen Fahrplan machen und die Förderung beantragen möchte, was ihm ja alles zum Vorteil kommt, weil er damit Geld verdient, was ja auch fair ist. Aber das Thema ist: Man kann das ja immer erst nach Abschluss der Maßnahme in seiner Steuererklärung machen. Das heißt, wenn ich jetzt nächstes Jahr, sagen wir mal im März, fertig bin mit dieser Maßnahme, Fenster und Dämmung, und dann vielleicht auch mit Steuerberatung arbeite, also ganz spät meine Steuererklärung mache, dann habe ich ja im schlimmsten Falle erst dann von dieser Möglichkeit der Steuerermäßigung erfahren. Das kommt ganz hinten raus. Und dann habe ich im schlimmsten Falle ja schon BAFA-Mittel beantragt, weil mich ein Energieberater beraten hat. Marco: Und dann ist es nicht mehr wirksam. Elisabeth: Und dann ist es nicht mehr möglich. Zeitlicher Rahmen und Ausblick Marco: Ich glaube, das bringt es auch auf den Punkt, weshalb wir das heute mit in den Podcast genommen haben: um die Möglichkeit einmal zu erwähnen. Und nichtsdestotrotz bleibt der Hinweis für jeden, für den das potenziell interessant ist – und vor allem für Gutverdiener ist das so –, das einmal mit dem Steuerberater meiner Wahl gegenzuchecken. Hast du noch weitere Anmerkungen oder Hinweise dazu? Elisabeth: Grundsätzlich müsste man sich noch den zeitlichen Rahmen anschauen: dass das aktuell zeitlich begrenzt ist, für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 durchgeführt wurden und die vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind. Das wäre noch eine wichtige Info. Marco: Sprich, man hat noch dreieinhalb Jahre, grob überschlagen, Zeit. Elisabeth: Exakt. Und wenn wir es abrunden wollen, ist das, glaube ich, eine weitere Möglichkeit, die man auf jeden Fall nutzen kann, wenn man jetzt nicht auf die Liquidität angewiesen ist und das gut und gerne über drei Jahre strecken kann – vielleicht ja auch länger, bis man den Steuerbescheid hat, das dauert ja … also es zieht sich auf jeden Fall. Kann aber auf jeden Fall eine sehr, sehr wertvolle Möglichkeit sein. Marco: Sehr gut. Ich würde sagen, da machen wir einen Haken dran für heute. Die Grundstruktur ist erklärt und hat hoffentlich jeder für sich mitgenommen. Ist auf jeden Fall für einkommensstarke Haushalte ein super interessantes Konstrukt, von dem man vielleicht auch noch nicht gehört hat. Uns würde auch interessieren: Kennt ihr das? Schreibt es gerne in die Kommentare. Und ansonsten jetzt der harte Cliffhanger für alle, die sich jetzt natürlich die Frage stellen: Was mache ich jetzt? BAFA, KfW, 35c – was passt am besten zu mir? Das werden wir nächste Woche einmal im Detail beleuchten und besprechen, vielleicht auch ein paar Fälle dann einmal durchgehen, wo dann was wie sinnvoll ist. Und ansonsten würde ich sagen: bis bald und macht’s gut. Elisabeth: Ciao, ciao.Die zentralen ErkenntnisseDie ISB hat zum 25.08. angepasst: Bei 30-jähriger Zinsfestschreibung ging der Zinssatz von 3,55 auf 3,8 Prozent, die anfängliche Tilgung von 1,8 auf 1,55 Prozent. Die Monatsrate bleibt dadurch gleich, teurer wird es über die Laufzeit (bei 190.000 Euro über 30 Jahre sind es rund 14.250 Euro). § 35c ist keine Förderung, sondern eine Steuerermäßigung: Bis zu 20 Prozent der Aufwendungen bei selbstgenutzten Immobilien, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent. Höchstbetrag 40.000 Euro, entsprechend 200.000 Euro begünstigtem Maßnahmenvolumen. Der Betrag geht von der festgesetzten Einkommensteuer ab: Nicht vom zu versteuernden Einkommen. Im Beispiel der Folge sinkt eine Steuerlast von 30.000 Euro im ersten Jahr auf 16.000 Euro. Wer nur 10.000 Euro Steuern zahlt, kann die Beträge nicht ausschöpfen – verrechnet oder mitgenommen wird nichts. Pro Maßnahme ist nur ein Weg nutzbar: Dämmung, Fenster und Haustür über § 35c, die Heizung über die KfW – das geht, wenn die Maßnahmen über einzelne Rechnungen sauber getrennt sind. Das Timing ist das eigentliche Risiko: Geltend machen lässt sich die Ermäßigung erst nach Abschluss der Maßnahme über die Steuererklärung. Wer spät abgibt, erfährt unter Umständen erst davon, wenn bereits BAFA-Mittel beantragt sind – dann ist der Weg für diese Maßnahme zu.Linksbauffy Podcast: ISB-Förderung Rheinland-Pfalz im Detail | https://bauffy.de/episode/isb-bank-foerderung-rheinland-pfalz-erklaert/ § 35c EStG im Wortlaut | https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html ISB Rheinland-Pfalz – Förderprogramme Wohneigentum | https://isb.rlp.de/foerderung/503.htmlÄndert sich durch die ISB-Anpassung zum 25.08. meine Monatsrate? | Nein. Der Zinssatz wurde bei 30-jähriger Zinsbindung von 3,55 auf 3,8 Prozent angehoben, die anfängliche Tilgung im gleichen Zug von 1,8 auf 1,55 Prozent gesenkt. Die Mehrkosten entstehen über die Laufzeit. Was kostet die Anpassung konkret? | Bei einer Fördersumme von 190.000 Euro nennt Elisabeth 4.750 Euro auf zehn Jahre und, auf die bei der ISB maßgeblichen 30 Jahre gerechnet, 14.250 Euro. Lohnt sich die ISB-Förderung dann überhaupt noch? | Zinsseitig nach Einschätzung der Folge kaum – Elisabeth zieht den Vergleich zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124, das wegen des Zinssatzes kaum genutzt wird. Der verbleibende Vorteil liegt in der Nachrangigkeit und der Eigenkapitalwirkung. Was ist § 35c EStG und wie hoch ist die Ermäßigung? | Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Immobilien, die über eine Anlage zur Steuererklärung geltend gemacht wird. Begünstigt sind 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro. Wie viel darf die Sanierung kosten? | Für die volle Ausschöpfung rechnet die Folge mit 200.000 Euro Maßnahmenvolumen. Was darüber liegt, bleibt unberücksichtigt; günstigere Maßnahmen werden mit denselben Sätzen gerechnet. Für wen lohnt sich der § 35c besonders? | Für Haushalte mit hoher Steuerlast. Der Betrag wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, nicht genutzte Beträge werden weder verrechnet noch in andere Jahre mitgenommen. Welche Maßnahmen sind begünstigt? | Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage sowie Erneuerung der Heizungsanlage. Kann ich § 35c mit BAFA oder KfW kombinieren? | Für dieselbe Maßnahme nicht – es ist immer nur ein Weg nutzbar. Bei getrennten Rechnungen lassen sich einzelne Maßnahmen unterschiedlich zuordnen, etwa Dämmung und Fenster über § 35c, die Heizung über die KfW. Brauche ich einen Energieberater? | Für den § 35c nicht zwingend. In der Regel genügt eine Fachunternehmerbescheinigung; ob das Fachunternehmen sie ausstellt, sollte vorab geklärt werden. Wird ein Energieberater eingesetzt, sind bis zu 50 Prozent seiner Aufwendungen ansetzbar. Welche Anforderungen gelten an das Gebäude? | Es muss älter als zehn Jahre sein, maßgeblich ist der Beginn der Herstellung. Zudem muss es zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden; vermietete Objekte sind ausgeschlossen. Eine unentgeltliche Überlassung an die eigenen Kinder bleibt möglich.
00:00


